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Allgemeines
Das DRST wurde am 3. April 1998 in Frankfurt a. M. gegründet.
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Dieser Zweck wird insbesondere dadurch erreicht, dass der Verein im Auftrag der
Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Hämatopoetische Stammzelltransplantation
und Zelluläre Therapie e. V. (DAG-HSZT)
das "Deutsche Register für Stammzelltransplantationen" (DRST) aufbaut und führt.
Das DRST soll hierbei gemäß den Richtlinien
der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung die Qualität der in der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführten Stammzelltransplantationen fördern und insbesondere
- unabhängig von Alter und Diagnose der Patienten Daten über alle ab dem 01.01.1998 in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Übertragungen von hämatopoetischen Stammzellen (z. B. von Knochenmark, peripheren
Blutstammzellen, plazentarem Restblut) erfassen und auswerten,
- die erhobenen Daten an die durch die DRST-Datenzugriffskommission (DZK) autorisierten Nutzer des DRST unter Beachtung des
Datenschutzrechts weiterleiten,
- die Durchführung von nationalen und internationalen wissenschaftlichen Studien ermöglichen und aktiv
unterstützen.
Die Daten des DRST stehen auf Antrag an die Datenzugriffskommission (DZK) zur Verfügung, wenn diese Daten für
retrospektive Auswertungen, die Planung klinischer Studien etc. benötigt werden. Die DZK setzt sich aus den Vorständen
des DRST und der DAG-HSZT zusammen. Anfragen an die DZK richten Sie bitte per E-Mail an
dzkdrst.de. Das dafür zur Verfügung gestellte Antragsformular finden Sie hier.
Vereinsdokumente
Satzung des DRST e. V. (PDF, 75 kB)
Geschäftsordnung der DZK (PDF, 28 kB)
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